Rückverfolgbarkeit in Fairtrade-Lieferketten
Wie Verbraucher*innen und Produzent*innen gleichermaßen profitieren: Die meisten Fairtrade-Produkte, einschließlich aller Fairtrade-Kaffees, -Bananen und -Blumen, sind vollständig rückverfolgbar. Sie werden entlang der gesamten Lieferkette getrennt von Nicht-Fairtrade-Produkten geerntet, verarbeitet und verkauft. Es gibt jedoch einige Produkte, bei denen diese physische Rückverfolgbarkeit schwer zu erreichen ist – und eine Verpflichtung dazu viele Nachteile für die Produzent*innen mit sich bringen würde.
Größtmögliche Vorteile für Landwirt*innen schaffen
Die Rückverfolgung von Produkten in jeder Phase der Lieferkette kann schwierig und kostspielig sein. Bei vier Fairtrade-Produkten ist dies besonders aufwändig und kann den Absatz der kleinbäuerlichen Betriebe stark beeinträchtigen: Kakao, Tee, Zucker und Fruchtsäfte durchlaufen komplexe Herstellungsprozesse in lokalen Mühlen, Fabriken oder auf dem Transportweg. Aufgrund der hohen Marktkonzentration und der zentralisierten Verarbeitung sind die Kleinbauernkooperativen in hohem Maße von den bestehenden Verarbeitungsanlagen abhängig.
So wäre es beispielsweise sehr schwierig und kostspielig, Produktionslinien in Fabriken ganz abzuschalten, um Fairtrade-Rohstoffe separat zu verarbeiten. Kleine Chargen von Fairtrade-Produkten werden in großen Verarbeitungsanlagen schlicht abgelehnt oder zu exorbitanten Kosten in Rechnung gestellt.
Fairtrade und viele andere Zertifizierer arbeiten darum mit einem Rückverfolgbarkeitsprogramm, das als Mengenausgleich bekannt ist. Dabei wird sichergestellt, dass Kleinbäuerinnen und -bauern möglichst viele Chancen haben, ihre zertifizierten Produkte zu verkaufen. Im Rahmen der Mengenausgleichs können Unternehmen während des Herstellungsprozesses Fairtrade- und Nicht-Fairtrade-Anteile eines Rohstoffs mischen, solange die tatsächlichen Verkaufsmengen zu Fairtrade-Bedingungen über die gesamte Lieferkette hinweg verfolgt und geprüft werden.
Dieses Verfahren stellt sicher, dass Fairtrade-Produzent*innen nicht von wichtigen Absatzkanälen ausgeschlossen werden. Und Verbraucher*innen können sich sicher sein, dass die Menge der Zutaten im Fairtrade-gesiegelten Endprodukt der von den Bäuerinnen und Bauern verkauften Menge entspricht. Angesichts der großen Armut in der kleinbäuerlichen Landwirtschaft und den dringenden Bedarfs an besseren Handelsbedingungen ist dies eine praktikable Lösung, die Tausenden von Produzent*innen erst die Möglichkeit gibt, vom fairen Handel zu profitieren.
Wie erkenne ich rückverfolgbare Produkte?
Für Kakao, Tee, Fruchtsäfte und Zucker ist im Fairtrade-System der sogenannte Mengenausgleich erlaubt. Doch auch in diesen Kategorien gibt es vollständig rückverfolgbare Produkte. Ein Blick auf das Fairtrade-Siegel auf deinem Produkt hilft dir weiter: Der kleine Pfeil neben dem Siegel führt dich zu weiteren Informationen auf der Rückseite der Verpackung, wo die Rückverfolgbarkeit der Zutaten erklärt wird. Wo immer möglich, ermutigt Fairtrade die Unternehmen, auf eine vollständige Rückverfolgbarkeit hinzuarbeiten.
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