Fairtrade in Lebensmitteleinzelhandel und Drogerien
Der Lebensmitteleinzelhandel und Drogerien sind wichtige Vertriebsbereiche von Fairtrade-Produkten. Im Jahr 2023 boten rund 580 Lizenzpartner über 8.500 Produkte mit Fairtrade-Siegel in Super- und Drogeriemärkten an. Vom Mehrwert durch Fairtrade profitieren rund 2 Millionen Produzent*innen in Afrika, Asien und Lateinamerika. Werden auch Sie Teil der globalen Fairtrade-Bewegung.
Private Label: Das Rohstoffsiegel verwenden
Zertifizierung, Lizenzvertrag, Delegieren
Wer das Fairtrade-Rohstoffsiegel verwenden möchte, benötig einen Lizenzvertrag.
Ausschließlich die Markeninhaber können den Lizenzvertrag zur Nutzung des Fairtrade-Rohstoff-Siegels mit Fairtrade Deutschland abschließen.
Eine Delegation der Zahlungspflicht der Lizenzgebühren an Sie als Hersteller ist ausgeschlossen. Andere Pflichten wie das Melden von Verkaufsmengen oder die Artikelanlage und -Pflege in der Freigabeplattform Connect können an Sie delegiert werden.
Private Label: Das Produktsiegel verwenden
Zertifizierung, Lizenzvertrag, Delegieren
Hersteller von Handelsmarken benötigen ein Zertifikat der unabhängigen Zertifizierungsstelle FLOCERT GmbH. Zusätzlich braucht es einen Lizenzvertrag, den entweder Sie als Hersteller oder Ihre Kunden abschließen.
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Option 1: Die Markeninhaber zahlen die Lizenzgebühren
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Option 2: Sie zahlen die Lizenzgebühren
Eigenmarke auf Fairtrade umstellen
Keine Zertifizierung, Lizenzvertrag, Delegieren
Sie wollen Ihre LEH-Eigenmarke auf Fairtrade umstellen? Solange Sie die Produkte nicht selbst herstellen, benötigen Sie keine Zertifizierung, aber einen Lizenzvertrag. Je nachdem, welches Siegel Sie verwenden wollen, gibt es unterschiedliche Vorgehensweisen.
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Das Produktsiegel verwenden
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Das Rohstoffsiegel verwenden
Die Verarbeitung der Fairtrade-Produkte
Der schwarze Pfeil am Siegel weißt auf weitere Informationen hin. Häufig ist Mengenausgleich der Grund. Nicht alle Rohstoffe können immer getrennt von nicht zertifizierten Bestandteilen verarbeitet werden. Wann immer es möglich ist, achtet Fairtrade auf physische Rückverfolgbarkeit. Wenn dies nicht geht und Rohstoffe vermischt verarbeitet werden, findet stattdessen ein Mengenausgleich statt. Wenn ein Produkt Fairtrade-zertifiziert ist, muss es bis zur Produzentenorganisation zurück verfolgbar sein. Auch wenn Unternehmen die Rohstoffe verarbeiten, müssen sie darauf achten, dass die Zutaten in keiner Phase mit konventionellen Alternativen vermischt werden. Bei manchen Produkten ist diese strikte Trennung jedoch nicht immer möglich. Wer Kakao, Zucker, Fruchtsaft, Tee oder Baumwolle verarbeitet, weiß, dass eine getrennte Verarbeitung manchmal nicht umsetzbar ist. Für diesen Fall hat Fairtrade den Mengenausgleich eingeführt: Die Produkte werden zwar vermischt verarbeitet, es muss aber mindestens die gleiche Menge, die als Fairtrade-zertifiziert verkauft wird, auch eingekauft oder produziert werden. Die Einhaltung der Standards auf allen Schritten der Produktionskette überprüft die Zertifizierungsgesellschaft FLOCERT. So können Fairtrade-Partner sicher sein, dass die Fairtrade-Standards auch durchgesetzt werden.